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SAAS-DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG

Durch die Annahme dieser SaaS-Dienstleistungsvereinbarung („Vereinbarung“) stimmen Sie den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, entweder in Ihrem eigenen Namen oder, falls zutreffend, im Namen einer juristischen Person („Kunde“). Sie versichern und garantieren gegenüber Glory Star Group Limited, 5/F Flat D Excelsior Building, 364 Nathan Road, Kowloon, Hongkong („Unternehmen“), dass Sie die volle Befugnis haben, den Kunden an diese Vereinbarung zu binden. Das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung ist das früheste Datum der Annahme dieser Vereinbarung durch den Kunden, das Datum, an dem der Kunde auf die vom Unternehmen bereitgestellten Dienste zugreift (die „Dienste“), oder das Datum, an dem die Parteien ein Bestellformular für die Dienste ausfüllen.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.  SAAS-DIENSTE UND SUPPORT

1.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung wird das Unternehmen angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden die Dienste in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Vereinbarung und den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des Unternehmens bereitzustellen, die in der Online-Komponente der Dienste enthalten sind. Im Rahmen des Registrierungsprozesses für die Online-Dienste legt der Kunde einen Benutzernamen und ein Passwort für sein Konto fest. Der Benutzer hat die Möglichkeit, die Software zu verwenden und bestimmte andere Anpassungen daran vorzunehmen. Für alle einzelnen Endnutzer der Dienste gelten die Nutzungsbedingungen auf der Website des Unternehmens. vorausgesetzt, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Nutzungsbedingungen die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang haben.

1.2 Über das Konto des Kunden ist der Kunde während der Laufzeit berechtigt, Zugriff auf die Dienste zu gewähren, vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen, die in den Diensten oder in einer schriftlichen Bestellung oder einem Bestellformular (das „Bestellformular“) angegeben sind, einschließlich Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl anwendbare Szenarien, Transaktionsabfragen und Benutzer, falls vorhanden. Das Unternehmen kann technische oder andere Maßnahmen ergreifen, zu denen auch Einschränkungen bei gleichzeitigen Sitzungen gehören können, um sicherzustellen, dass der Kunde alle geltenden Einschränkungen oder Beschränkungen der Dienste einhält. Kunden sind verpflichtet, zusätzliche Servicegebühren für zusätzliche Funktionen oder Benutzer zu dem im Bestellformular angegebenen oder anderweitig vom Unternehmen geforderten Satz zu zahlen, sofern nicht anders angegeben. Der Kunde darf die gemeinsame Nutzung von Benutzer-Anmeldeinformationen oder -Konten nicht gestatten. Die Bedingungen für die Bereitstellung der Dienste entsprechen den Angaben in den Diensten; vorausgesetzt jedoch, dass, wenn die Parteien ein Bestellformular ausgefüllt haben, das Bestellformular maßgebend ist.

1.3 Wenn der Kunde und das Unternehmen auf dem Bestellformular angeben, dass das Unternehmen optionale zusätzliche Dienstleistungen erbringen soll, muss das Unternehmen diese zusätzlichen Dienstleistungen zu den in den Dienstleistungen oder in einem Bestellformular angegebenen Tarifen erbringen oder von anderen beziehen.

1.4 Nach alleinigem Ermessen des Unternehmens können die Dienste von Zeit zu Zeit geändert werden, vorausgesetzt, dass solche Änderungen vom Kunden allgemein als Verbesserung und Erweiterung der Dienste wahrgenommen werden können und solange durch diese Änderungen keine wesentlichen Elemente entfernt werden Funktionalität der Dienste. Das Unternehmen hält den Kunden über Serviceaktualisierungen, geplante Wartungsarbeiten und andere Entwicklungen auf dem Laufenden, die sich auf die Nutzung der Dienste durch den Kunden auswirken können. Solche Aktualisierungen führen zu keinen Änderungen der Gebührenstruktur, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

1.5 Bei Kauf durch den Kunden stellt das Unternehmen dem Kunden Supportleistungen zur Verfügung, wie in der hier beigefügten Anlage A beschrieben und durch diesen Verweis hierin einbezogen.

1.6 Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen stellt das Unternehmen dem Kunden mit Beginn der „Anfänglichen Servicelaufzeit“ der in den Services beschriebenen oder in einem Bestellformular vereinbarten Dauer und bei etwaiger Verlängerung „Implementierungsservices“ oder andere angegebene zusätzliche Services zur Verfügung auf den Diensten oder in einem Bestellformular zu den darin festgelegten Preisen.

2.  EINSCHRÄNKUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN

2.1 Der Kunde wird weder direkt noch indirekt: den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur oder Algorithmen der Dienste oder der zugrunde liegenden Software („Software“) zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, sie zu entdecken; die Dienste oder die Software zu modifizieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen (außer in dem Umfang, der vom Unternehmen ausdrücklich gestattet oder im Rahmen der Dienste genehmigt wurde); die Dienste oder die Software für Timesharing- oder Servicebürozwecke oder anderweitig zum Nutzen Dritter nutzen; oder entfernen Sie Eigentumshinweise oder Etiketten. In Bezug auf Software, die an den Kunden verteilt oder zur Nutzung auf dem Gelände oder auf den Geräten des Kunden bereitgestellt wird, gewährt das Unternehmen dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung dieser Software während der Laufzeit nur in Verbindung mit den Diensten

2.2 Darüber hinaus darf der Kunde die Dienste oder Software oder ein direktes Produkt davon nicht entfernen oder exportieren oder deren Export oder Reexport zulassen, wenn dies gegen Beschränkungen, Gesetze oder Vorschriften des US-Handelsministeriums verstößt Treasury Office of Foreign Assets Control oder eine andere US-amerikanische oder ausländische Behörde oder Behörde. Gemäß der Definition in FAR-Abschnitt 2.101 handelt es sich bei der Software und der Dokumentation um „kommerzielle Gegenstände“ und gemäß DFAR-Abschnitt 252.227 7014(a)(1) und (5) gelten sie als „kommerzielle Computersoftware“ und „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“. In Übereinstimmung mit DFAR-Abschnitt 227.7202 und FAR-Abschnitt 12.212 unterliegt jede Nutzungsänderung, Reproduktion, Veröffentlichung, Aufführung, Anzeige oder Offenlegung dieser kommerziellen Software oder kommerziellen Softwaredokumentation durch die US-Regierung ausschließlich den Bedingungen dieser Vereinbarung und ist verboten außer in dem durch die Bedingungen dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Umfang.

2.3 „Jede Partei sichert zu, verpflichtet sich und garantiert, dass ihre Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Dienste, im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften steht. Jede Partei verpflichtet sich hiermit, die andere Partei von allen Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Vergleichen und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten und Anwaltsgebühren) im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Klagen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einem angeblichen Verstoß gegen das Vorstehende ergeben die entschädigende Partei. Obwohl das Unternehmen nicht verpflichtet ist, die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu überwachen, kann das Unternehmen dies tun (vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 4) und jede Nutzung der Dienste verbieten, von der es annimmt (oder behauptet), dass sie gegen das Vorstehende verstößt.

2.4 Der Kunde versichert, garantiert und verpflichtet sich, dass er und seine autorisierten Benutzer das gesetzliche Recht haben und haben werden, alle Kundendaten (wie nachstehend definiert), die in den Diensten gespeichert und über diese übertragen werden, zu besitzen, zu speichern und zu übertragen. Wenn die Kundendaten personenbezogene Daten von Subjekten der Europäischen Union umfassen, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass der Kunde der Datenverantwortliche für diese Kundendaten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ist und dass das Unternehmen der Datenverarbeiter für diese Kundendaten ist. Das Unternehmen verarbeitet diese Kundendaten gemäß seiner Datenverarbeitungsvereinbarung.

2.5 Der Kunde ist für die Beschaffung und Wartung sämtlicher Geräte und Zusatzdienste verantwortlich, die für die Verbindung mit den Diensten, den Zugriff oder die anderweitige Nutzung der Dienste erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Webserver und dergleichen ( zusammen „Ausrüstung“). Der Kunde ist außerdem für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Ausrüstung, des Kundenkontos, der Passwörter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungs- und Benutzerpasswörter) und Dateien sowie für alle Nutzungen des Kundenkontos oder der Ausrüstung mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden verantwortlich (außer diese Nutzungen durch das Unternehmen).

2.6 Wenn der Kunde die Dienste in ein Konto oder einen Dienst eines Drittanbieters integriert („Dienst eines Drittanbieters“), erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass das Unternehmen nicht für Ausfälle, Fehler oder Verschlechterung eines Dienstes eines Drittanbieters haftbar ist. Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, die Bedingungen eines Drittanbieterdienstes in Bezug auf die Dienste einzuhalten.

3.  GEISTIGES EIGENTUM UND VERWANDTE RECHTE

3.1 Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist, sind das Unternehmen, seine verbundenen Unternehmen sowie seine Subunternehmer und Lizenzgeber die alleinigen und ausschließlichen Eigentümer aller Rechte und Interessen an allen (a) Patenten, Patentanmeldungen; (b) eingetragene und nicht eingetragene Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Domainnamen und der gesamte damit verbundene Geschäftswert; (c) eingetragene und nicht eingetragene Urheberrechte und alle anderen literarischen und urheberrechtlichen Rechte oder Urheberpersönlichkeitsrechte; (d) Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Show-how, Konzepte, Ideen, Methoden, Prozesse, Designs, Entdeckungen, Verbesserungen und Erfindungen, ob patentierbar oder nicht patentierbar; (e) alle anderen geistigen, gewerblichen und Eigentumsrechte, die jetzt oder später weltweit entstehen; (f) Anträge und Registrierungen, Erneuerungen und Erweiterungen des Vorstehenden; und (g) ausschließliche und nicht ausschließliche Lizenzrechte an den oben genannten Punkten (zusammen „geistiges Eigentum“) sowie andere Eigentumsrechte und Interessen an den Diensten und der Software sowie allen damit verbundenen Dokumentationen oder Daten. Das Unternehmen besitzt und behält alle Rechte, Titel und Interessen an (1) allen Verbesserungen, Erweiterungen oder Änderungen an den Diensten oder der Software, (2) jeglicher Software, Anwendungen, Erfindungen oder anderen Technologien, die vom Unternehmen im Zusammenhang mit Implementierungsdiensten entwickelt wurden, zusätzliche Dienste oder Support und (3) alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Vorstehenden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Kunde gemäß oder infolge dieser Vereinbarung keine Eigentumsanteile, Lizenzen, Leasingrechte oder andere Rechte oder Interessen an oder in Bezug auf die Dienste oder geistiges Eigentum an den Diensten besitzt oder erwirbt Software, die nicht ausdrücklich in Abschnitt 3.3 bereitgestellt wird.

3.2 Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung durch den Kunden, einschließlich der Zahlung aller relevanten Abonnementgebühren durch den Kunden, gewährt das Unternehmen dem Kunden hiermit während der Laufzeit ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Ausführung und Genehmigung an die autorisierte Anzahl von Benutzern zur Nutzung der Dienste und der Software gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.

3.3 Ungeachtet der Bestimmungen in Abschnitt 3.1 sind der Kunde und seine Subunternehmer und Lizenzgeber Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an (a) jeglichem geistigen Eigentum, das vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung bestand und im Besitz des Kunden oder seiner Lizenznehmer war oder von diesen entwickelt wurde Subunternehmer, (b) alles, was vom Kunden unabhängig von seiner Beziehung zum Unternehmen entwickelt wurde, (c) Dokumente, E-Mails oder andere Daten, die über die Software/Dienste hochgeladen oder dem Unternehmen auf andere Weise im Rahmen der Nutzung der Dienste zur Verfügung gestellt werden, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte darin enthaltenen Informationen, die dem Unternehmen im Rahmen der Dienste oder durch die Nutzung der Software zur Verfügung gestellt werden, oder (d) alle anderen Daten oder Dokumente, die vom Kunden oder einem der autorisierten Benutzer des Kunden in die Dienste hochgeladen werden (zusammen die „Kundendaten“). Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass das Unternehmen jederzeit nicht der rechtmäßige Eigentümer der Kundendaten ist und sein wird und Kundendaten nicht verwenden darf, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet, gesetzlich vorgeschrieben oder für die Bereitstellung der Dienste erforderlich an den Kunden oder wie anderweitig vom Kunden schriftlich genehmigt.

3.4 Eine Teilmenge der Kundendaten, die der Kunde in die Dienste hochladen kann, kann personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden enthalten („Endkundeninformationen“, wobei der Endkunde oder Kunde des Kunden als „Endkunde“ bezeichnet wird). Wenn sich der Kunde dafür entscheidet, Endkundeninformationen in die Dienste hochzuladen, sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er (i) die entsprechenden Genehmigungen zur Weitergabe dieser Informationen von diesen Endkunden eingeholt hat, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist; (ii) Der Kunde hat ansonsten das gesetzliche Recht, solche Informationen an das Unternehmen weiterzugeben; und (iii) dass das Hochladen der Endkundeninformationen durch den Kunden und die Nutzung der Endkundeninformationen durch das Unternehmen gemäß diesem Vertrag nicht durch berufliche Verhaltensregeln oder andere für den Kunden geltende Vorschriften verboten ist.

3.5 Vorbehaltlich der Bestimmungen der Abschnitte 3.3 und 4 hat das Unternehmen das Recht, Daten und andere Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Dienste, der Software und verwandter Systeme und Technologien (einschließlich (ohne Einschränkung, anonyme und aggregierte Informationen über die Nutzung von Kundendaten in den Diensten), und es steht dem Unternehmen frei (während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung), (i) diese Informationen und Daten zur Verbesserung und Erweiterung der Dienste und für andere Entwicklungen zu verwenden, Diagnose- und Korrekturzwecke im Zusammenhang mit den Diensten und anderen Angeboten des Unternehmens nutzen und (ii) diese Daten ausschließlich in aggregierter oder anderer nicht identifizierter Form im Zusammenhang mit seinem Geschäft offenlegen. An den Kundendaten werden keine Rechte oder Lizenzen gewährt, außer wie hierin ausdrücklich dargelegt.

3.6 Der Kunde ermächtigt das Unternehmen, den Namen und das Logo des Kunden als repräsentativen Kunden der Dienste aufzunehmen, einschließlich der Anzeige des Namens und Logos des Kunden auf der Website des Unternehmens und in seinen Marketingmaterialien, vorausgesetzt, dass der Kunde diese Genehmigung jederzeit allgemein oder allgemein widerrufen kann in einem bestimmten Fall.

4.  VERTRAULICHKEIT; DATENSCHUTZRICHTLINIE

4.1 Gemäß dieser Vereinbarung kann jede Partei („Empfangende Partei“) von Zeit zu Zeit vertrauliche Informationen von der anderen Partei („Offenlegende Partei“) erfahren, empfangen, aufbewahren oder Zugriff darauf haben (in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form). “). „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, technischen Daten oder Know-how, unabhängig davon, ob es sich um ein gesetzliches „Geschäftsgeheimnis“ der offenlegenden Partei handelt oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die sich auf Forschung, Produktpläne, geistiges Eigentum und Produkte beziehen , Dienstleistungen, Kunden, Mitarbeiter, Dokumente, Märkte, Software, Entwicklungen, Erfindungen, Prozesse, Designs, Zeichnungen, Technik, Informationen zur Hardwarekonfiguration oder Finanzen der offenlegenden Partei. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle Kundendaten. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits durch Mittel bekannt waren, die nicht einer Geheimhaltungsverpflichtung der empfangenden Partei unterliegen; (ii) über öffentliche Quellen verfügbar sind oder werden, sofern keine unbefugte Offenlegung durch die empfangende Partei erfolgt; (iii) von der empfangenden Partei von einem Dritten erhalten werden, der das Recht hat, diese offenzulegen, oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig abgeleitet werden, ohne auf vertrauliche Informationen zurückzugreifen.

4.2 „Während der Laufzeit und jederzeit danach schützt die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhalten hat: (i) indem sie deren Nutzung und Offenlegung auf ihre Mitarbeiter und/oder autorisierten Vertreter oder unabhängigen Auftragnehmer in diesem Umfang beschränkt die für die Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei aus dieser Vereinbarung erforderlich sind; und (ii) durch angemessene Sorgfalt, um eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern, die in keinem Fall geringer sein darf als das gleiche Maß an Sorgfalt, das das Unternehmen anwendet, um seine eigenen Informationen von gleicher Bedeutung vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen

4.3 Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten hat, offenlegen: (i) gemäß einer obligatorischen Offenlegungsanfrage, einer Offenlegungspflicht, einer Vorladung, einem Gerichtsbeschluss oder einer anderen Anordnung eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde, die jeweils eine Partei erhalten hat , erst nachdem die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat; oder (ii) andere als Kundendaten, die das Unternehmen erhalten hat, an den eigenen Rechtsberater oder unabhängigen Buchhalter der empfangenden Partei, der diese vertraulichen Informationen kennen muss. In jedem der Punkte (i) und (ii) dieses Absatzes muss die empfangende Partei (a) sich vor der Offenlegung vertraulicher Informationen mit der offenlegenden Partei beraten und (b) in gutem Glauben mit der offenlegenden Partei zusammenarbeiten Offenlegung der Kosten der Partei mit allen angemessenen Anstrengungen, um der Herausgabe vertraulicher Informationen zu widerstehen, einschließlich der Erlangung einer Schutzanordnung oder der Verteidigung eines Antrags, die Herausgabe vertraulicher Informationen zu erzwingen.

5.  ZAHLUNG DER GEBÜHREN

5.1 Der Kunde zahlt dem Unternehmen die jeweils geltenden Gebühren, die in den Diensten oder in einem Bestellformular für die Dienste, Implementierungsdienste und zusätzliche im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Dienste beschrieben sind, in Übereinstimmung mit den auf den Diensten angezeigten oder in einem Bestellformular vereinbarten Bedingungen (die Gebühren"). Wenn die Nutzung der Dienste durch den Kunden über die in den Diensten oder in einem Bestellformular festgelegten Dienstbeschränkungen hinausgeht oder anderweitig die Zahlung zusätzlicher Gebühren erfordert (gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung), wird dem Kunden diese Nutzung in Rechnung gestellt und der Kunde verpflichtet sich, diese zu zahlen zusätzliche Gebühren in der hier beschriebenen Weise. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Gebühren oder anwendbaren Entgelte zu ändern und am Ende der anfänglichen Servicelaufzeit oder der dann aktuellen Verlängerungslaufzeit neue Gebühren und Entgelte einzuführen, und zwar nach fünfundvierzig (45) Tagen vorheriger Mitteilung an den Kunden (die per E-Mail gesendet werden kann). Email). Wenn der Kunde der Meinung ist, dass das Unternehmen dem Kunden eine falsche Rechnung gestellt hat, muss er sich spätestens 60 Tage nach dem Schlussdatum der ersten Rechnung, in der der Fehler oder das Problem auftrat, mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um eine Berichtigung oder Gutschrift zu erhalten. Anfragen sollten an die Kundendienstabteilung des Unternehmens gerichtet werden.

5.2 Das Unternehmen kann sich für die Abrechnung per Rechnung entscheiden. In diesem Fall muss die vollständige Zahlung für in einem bestimmten Monat ausgestellte Rechnungen dreißig (30) Tage vor dem Ablaufdatum beim Unternehmen eingegangen sein. Für unbezahlte Beträge wird eine Finanzierungsgebühr in Höhe von 1,5 % pro Monat auf alle ausstehenden Beträge oder des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags erhoben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, zuzüglich aller Inkassokosten und kann zur sofortigen Kündigung des Dienstes führen. Der Kunde ist für alle mit den Dienstleistungen verbundenen Steuern verantwortlich. Das Unternehmen kann vom Kunden verlangen, eine aktive Zahlungsmethode beim Unternehmen hinterlegt zu haben, und durch die Bereitstellung einer solchen aktiven Zahlungsmethode ermächtigt der Kunde das Unternehmen, diese Zahlungsmethode für die im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Gebühren gemäß dem Standardabrechnungsplan des Unternehmens zu belasten.

5.3. Der Kunde kann verlangen, dass zusätzliche Änderungen oder Produktfunktionen speziell für seine Anforderungen entwickelt werden („Zusätzliche Änderungen“). Vor der Implementierung zusätzlicher Änderungen muss das Unternehmen einen Kostenvoranschlag für die zusätzlichen Änderungen auf der Grundlage der spezifischen angeforderten Änderungen vorlegen. Wenn der Kunde fortfahren möchte, sollte er die zusätzlichen Gebühren vollständig bezahlen, bevor er weitere Änderungen vornimmt oder neue Funktionen hinzufügt. Der Kunde zahlt für die Entwicklung zusätzlicher Änderungen den standardmäßigen Stundensatz des Unternehmens.

6.  LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

6.1 Vorbehaltlich einer früheren Kündigung, wie unten vorgesehen, gilt diese Vereinbarung für die anfängliche Servicelaufzeit und verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume mit der gleichen Dauer wie die anfängliche Servicelaufzeit (zusammen die „Laufzeit“), es sei denn, eine der Parteien beantragt die Kündigung um mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende der jeweils aktuellen Laufzeit.

6.2 „Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihr möglicherweise zustehen, kann jede Partei diese Vereinbarung auch mit einer Frist von zehn (10) Tagen (oder ohne Vorankündigung im Falle der Nichtzahlung) kündigen, (a) wenn die andere Partei wesentlich gegen eine der Bedingungen verstößt oder Bedingungen dieser Vereinbarung (und, soweit heilbar, es nicht schafft, einen solchen Verstoß innerhalb von 30 Tagen, nachdem die nicht verletzende Partei die verletzende Partei über einen solchen Verstoß informiert hat, zu beheben), (b) wenn die andere Partei einen freiwilligen Antrag einreicht Konkurs angemeldet hat oder gegen ihn ein unfreiwilliger Insolvenzantrag gestellt wurde, (c) wenn die andere Partei für zahlungsunfähig erklärt wird, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, einen Konkursverwalter, Konservator oder Treuhänder für den Betrieb ihres Unternehmens ernennt oder ihr Geschäft ganz oder teilweise liquidiert ihr gesamtes Geschäftsvermögen oder das Äquivalent eines der Vorstehenden oder (d) die andere Partei bei ihrer Erfüllung dieser Vereinbarung leichtfertig oder vorsätzlich gegen geltendes Recht verstößt.

6.3 Der Kunde zahlt die in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen vollständig bis einschließlich zum letzten Tag, an dem die Dienstleistungen erbracht werden. Kundendaten bleiben für die gesamte Lebensdauer eines Kundenkontos erhalten, es sei denn, ein autorisierter Benutzer ergreift absichtlich Maßnahmen, um Informationen aus dem System zu löschen. Bei einer Kündigung stellt das Unternehmen dem Kunden alle Kundendaten für einen Zeitraum von mindestens dreißig (30) Tagen zum elektronischen Abruf zur Verfügung. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Kundendaten innerhalb von neunzig (90) Tagen nach der Kündigung aus den Diensten und seiner Hardware oder Servern zu löschen; vorausgesetzt, dass der Kunde das Unternehmen auffordern kann, alle diese Daten früher zu entfernen. Alle Abschnitte dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollten, bleiben auch nach der Kündigung bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, aufgelaufene Zahlungsrechte, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.

7.  GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Company shall use reasonable efforts consistent with prevailing industry standards to maintain the Services in a manner which minimizes errors and interruptions in the Services and shall perform the Implementation Services in a professional and workmanlike manner. Company further represents and warrants that the Services and Software, including Customer’s use thereof, do not and will not infringe any United States patent, copyright, trademark, service mark or other Intellectual Property right of any third party. Services may be temporarily unavailable for scheduled maintenance or for unscheduled emergency maintenance, either by Company or by third-party providers, or because of other causes beyond Company’s reasonable control, but Company shall use reasonable efforts to provide advance notice in writing or by e-mail of any scheduled service disruption. HOWEVER, EXCEPT AS OTHERWISE SET FORTH HEREIN, COMPANY DOES NOT WARRANT THAT THE SERVICES WILL BE UNINTERRUPTED OR ERROR FREE; NOR DOES IT MAKE ANY WARRANTY AS TO THE RESULTS THAT MAY BE OBTAINED FROM USE OF THE SERVICES. EXCEPT AS EXPRESSLY SET FORTH IN THIS SECTION, THE SERVICES AND IMPLEMENTATION SERVICES ARE PROVIDED “AS IS” AND COMPANY DISCLAIMS ALL WARRANTIES, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. ​ ​

 

8. LIMITATION OF LIABILITY ​

NOTWITHSTANDING ANYTHING TO THE CONTRARY, EXCEPT FOR (A) BODILY INJURY OF A PERSON, (B) LIABILITY ARISING FROM GROSS NEGLIGENCE OR WILLFUL MISCONDUCT, OR (C) A PARTY’S BREACH OF ITS CONFIDENTIALITY OBLIGATIONS, NEITHER COMPANY, NOR ANY OF ITS SUPPLIERS (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO ALL EQUIPMENT AND TECHNOLOGY SUPPLIERS), OFFICERS, AFFILIATES, REPRESENTATIVES, CONTRACTORS AND EMPLOYEES, SHALL BE RESPONSIBLE OR LIABLE WITH RESPECT TO ANY SUBJECT MATTER OF THIS AGREEMENT OR TERMS AND CONDITIONS RELATED THERETO UNDER ANY CONTRACT, NEGLIGENCE, STRICT LIABILITY OR OTHER THEORY: (i) FOR ERROR OR INTERRUPTION OF USE, (ii) FOR LOSS OR INACCURACY OR CORRUPTION OF DATA OR COST OF PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS, SERVICES OR TECHNOLOGY OR LOSS OF BUSINESS; OR (iii) FOR ANY INDIRECT OR NON-OBJECTIVELY MEASURABLE, EXEMPLARY, INCIDENTAL, SPECIAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES. EXCEPT FOR (i) BODILY INJURY OF A PERSON OR (ii) LIABILITY ARISING FROM GROSS NEGLIGENCE OR WILLFUL MISCONDUCT, IN NO EVENT WILL COMPANY’S TOTAL LIABILITY TO CUSTOMER UNDER THIS AGREEMENT EXCEED THE TOTAL AMOUNT OF FEES PAID TO COMPANY BY CUSTOMER UNDER THIS AGREEMENT FOR THE 12 MONTH PERIOD PRIOR TO THE DATE OF THE CLAIM, IN EACH CASE, WHETHER OR NOT A PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. ​ ​

 

9.  INDEMNIFICATION

9.1 Vorbehaltlich der in Abschnitt 8 dargelegten Einschränkungen stellt das Unternehmen den Kunden von allen Ansprüchen Dritter, Verlusten, Schäden, Klagen, Gebühren, Urteilen, Kosten und Ausgaben frei, die sich aus oder im Zusammenhang damit ergeben, verteidigt und schadlos hält ein Anspruch oder eine beantragte Sanktion aufgrund von Behauptungen Dritter, die behaupten, dass die vom Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Dienste, Software oder anderen Dienste geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.

9.2 Vorbehaltlich der in Abschnitt 8 dargelegten Einschränkungen erklären sich das Unternehmen und der Kunde damit einverstanden, den jeweils anderen von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Klagen, Gebühren, Urteilen, Kosten usw. Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten Kosten, die sich aus einem von einem Dritten aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung erhobenen Anspruch oder einer beantragten Sanktion ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

9.3 – Unverzüglich nach Eingang einer Mitteilung über einen Anspruch Dritter bei einer natürlichen oder juristischen Person, die Anspruch auf Entschädigung gemäß Abschnitt 9.1 oder 9.2 hat (für die Zwecke dieses Abschnitts 9.3 ein „Entschädigungsberechtigter“), muss der Entschädigungsberechtigte der Partei, von der er Anspruch hat, eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen Hiernach wird eine Entschädigung beantragt (für die Zwecke dieses Abschnitts 9.3 der „Entschädigungsgeber“). Der Entschädigungsberechtigte ist verpflichtet, einen solchen Anspruch abzuwehren, und der Entschädigungsberechtigte hat das Recht, den Anwalt zu genehmigen, den der Entschädigungsberechtigte für die Verteidigung dieses Anspruchs ausgewählt hat. Um die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch übernehmen zu können, muss der Entschädigungsgeber außerdem dem Entschädigungsberechtigten zunächst schriftlich seine Verpflichtung bestätigt haben, den Entschädigungsberechtigten für die Angelegenheit gemäß dieser Vereinbarung gemäß Abschnitt 9.1 oder 9.2 zu entschädigen, und angemessene Beweise dafür vorgelegt haben Fähigkeit, sich zu verteidigen und die Verteidigungskosten und die Höhe des Anspruchs zu bezahlen. Liegt eine solche schriftliche Zusicherung nicht vor, behält sich der Entschädigungsberechtigte das Recht, aber nicht die Pflicht vor, die Abwehr eines solchen Anspruchs zu kontrollieren, unbeschadet seines Rechts auf Schadensersatz gemäß dieser Vereinbarung. Sobald dies vernünftigerweise möglich ist, stellt der Entschädigungsberechtigte dem Entschädigungsgeber angemessene Unterstützung und Informationen zur Verfügung, die für die Verteidigung und/oder Beilegung des Anspruchs erforderlich sind. Wenn der Entschädigungsberechtigte es versäumt, die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter innerhalb der angemessenen Frist zu übernehmen, kann der Entschädigungsberechtigte die Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter auf Kosten und Kosten des Entschädigungsgebers übernehmen, vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen, die in aufgeführt sind diese Vereinbarung. In jedem Fall hat der Entschädigungsberechtigte das Recht, sich mit seinem eigenen Anwalt und auf eigene Kosten an der Verteidigung aller Ansprüche zu beteiligen, für die er hierin eine Entschädigung beantragt. Keine Partei darf einen Anspruch regeln, der der anderen Partei Verpflichtungen auferlegt oder deren Betrieb einschränkt, ohne die schriftliche Zustimmung dieser anderen Partei, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf.

9.4 Wenn behauptet wird oder nach Ansicht des Unternehmens wahrscheinlich wird, dass sie geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig verletzen, oder wenn die Nutzung der Software oder Dienste durch den Kunden untersagt wird oder angedroht wird Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten und Kosten (a) dem Kunden das Recht einräumen, die Software und Dienste weiterhin im Wesentlichen wie in dieser Vereinbarung vorgesehen zu nutzen; (b) die Software oder Dienste ganz oder teilweise ändern oder ersetzen, um sicherzustellen, dass die Software oder Dienste keine Urheberrechte verletzen und gleichzeitig im Wesentlichen gleichwertige Merkmale und Funktionen bereitstellen, und solche geänderten oder ersetzten Software oder Dienste stellen Software oder Dienste im Sinne dieser Vereinbarung dar; oder (c) diese Vereinbarung insgesamt oder in Bezug auf den betroffenen Teil oder die betroffene Funktion der Dienste mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen; in diesem Fall erstattet das Unternehmen dem Kunden umgehend anteilig der Anteil der vom Kunden im Voraus gezahlten Servicegebühren für den zukünftigen Teil der Laufzeit, der ohne eine solche Kündigung übrig geblieben wäre.

9.5 Dieser Abschnitt 9 legt die einzigen Rechtsmittel des Kunden und die alleinige Haftung und Verpflichtung des Unternehmens für alle tatsächlichen, drohenden oder angeblichen Ansprüche fest, dass diese Vereinbarung oder ein Vertragsgegenstand (einschließlich der Dienste und Software) geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt, missbraucht oder anderweitig verletzt dritte Seite.

10.  Streitbeilegung

10.1 Alle Streitfragen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen einer Mediation unterzogen werden. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß den genannten Regeln ernannten Schiedsrichtern vorgelegt. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei, es sei denn, der Streitwert beträgt weniger als 200.000 USD. In diesem Fall wird die Angelegenheit von einem Einzelschiedsrichter entschieden.  Die im Schiedsverfahren zu verwendende(n) Sprache(n) ist (sind) Englisch. Die Parteien vereinbaren, dass auch das bloße Bestehen eines Schiedsverfahrens vertraulich behandelt wird, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder einer Anordnung eines zuständigen Gerichts erforderlich.

11.  VERSCHIEDENES

Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar oder ungültig ist, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß eingeschränkt oder aufgehoben, damit diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft und wirksam und durchsetzbar bleibt. Diese Vereinbarung ist von keiner der Parteien abtretbar, übertragbar oder unterlizenzierbar, außer mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der nicht abtretenden Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf, oder im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel einer Partei; in diesem Fall kann der Rechtsnachfolger die Zustimmung übernehmen die Interessen der Partei hierunter; vorausgesetzt, dass nichts hierin das Unternehmen daran hindert, Subberater und andere Subunternehmer einzusetzen, die das Unternehmen für angemessen hält, um bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu helfen. Diese Vereinbarung ist die vollständige und ausschließliche Erklärung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien und ersetzt und annulliert alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und sonstigen Absprachen im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung, und alle Verzichtserklärungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen von beiden Parteien unterzeichnet, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist. Durch diese Vereinbarung entsteht keine Agentur, Partnerschaft, kein Joint Venture oder Beschäftigungsverhältnis und keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei in irgendeiner Hinsicht zu binden. Bei jeder Klage oder jedem Verfahren zur Durchsetzung von Rechten aus dieser Vereinbarung ist die obsiegende Partei berechtigt, Kosten und Anwaltsgebühren zurückzufordern. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen schriftlich und gelten bei Erhalt als ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie persönlich zugestellt werden. bei elektronischer Empfangsbestätigung, bei Übermittlung per E-Mail (mit Sendebestätigung); am Tag nach dem Versand, wenn die Lieferung am nächsten Tag durch einen anerkannten Nachtzustelldienst erfolgt; und nach Erhalt ist bei Versand per Einschreiben oder Einschreiben eine Rückbestätigung erforderlich. Diese Vereinbarung unterliegt kalifornischem Recht ohne Rücksicht auf die Kollisionsnormen. Die Bedingungen, die ausdrücklich über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fortbestehen oder die ihrer Natur nach während der Laufzeit nicht vollständig erfüllt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte 3, 4, 6, 9, 10 und dieser Abschnitt 11, bleiben auch nach der Beendigung oder dem Ablauf bestehen dieser Vereinbarung

Anlage A

Nachtrag zu den Support-Services

Wenn der Kunde Supportleistungen vom Unternehmen erwirbt, gilt dieser Nachtrag zu Supportleistungen für diese Leistungen während der Laufzeit dieser Supportleistungen (die „Supportlaufzeit“).

1. Support und Fehlerbehebungstickets.  Während der Supportlaufzeit unternimmt das Unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden Supportleistungen wie unten beschrieben bereitzustellen. Kunden können Vorfälle, bei denen die Dienste im Wesentlichen nicht gemäß der relevanten Dokumentation funktionieren („Vorfälle“), dem Unternehmen per E-Mail oder Live-Chat melden. Das Unternehmen stellt dem Kunden eine Problemticketnummer zur Verfügung, mit der der Kunde den Status von Vorfällen verfolgen kann. Das Unternehmen kann das Problemticket ohne weitere Verantwortung schließen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Anfrage des Unternehmens oder dem Erhalt eines Patches oder einer Problemumgehung (sofern zutreffend) auf eine Anfrage nach zusätzlichen Informationen reagiert oder bestätigt, dass das Problemticket gelöst ist. Supportleistungen für das SaaS-Produkt sind während der Bürozeiten von Montag bis Freitag in der Zeitzone Hongkong verfügbar (i) per E-Mail für alle Probleme und (ii) per Telefon für Probleme mit mindestens dem Schweregrad „Mittel“, wie unten beschrieben.

2. Anfangsreaktionszeiten bei technischen Supportproblemen.  Das Unternehmen muss auf ordnungsgemäß gemeldete Vorfälle gemäß der folgenden Tabelle reagieren:

Sicherheitsstufentabelle
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